Ortschaftsratinfo Nr. 26

12:00 - 06.01.2016 von Marcel Debray

Info Nr. 26 des Ortsvorstehers vom 06.01.2016

Sehr geehrte Einwohner von Crossen und Schneppendorf,

von der Stadtverwaltung Zwickau wurde mir Folgendes mitgeteilt:

Entsprechend eines Hinweises der Landesdirektion sind die Fachaufsichtsbehörden der Meldebehörden im Freistaat Sachsen angewiesen, nur noch die Veröffentlichung der Gemeinden für die im § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes geregelten Altersjubiläen – d. h. 70. Geburtstag sowie jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag – erfolgen dürfen.

Ich bedaure diese Regelung für unsere Jubilare, muss mich aber dem Inhalt des geänderten Bundesmeldegesetzes fügen.

 

Stefan Kramer

Ortsvorsteher

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